Opferberatung ezra appelliert an Verantwortung des Landgerichts Erfurt gegenüber den Betroffenen des brutalen Neonazi-Überfalls im Februar 2014 in Ballstädt: „Dieser Verantwortung kommt es nicht nach, wenn es die selbstverschuldete Neuverhandlung in das nächste Jahr verzögert“

Nach der Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs im sogenannten Ballstädt-Verfahren, das Urteil des Landgerichts Erfurt vollumfänglich aufzuheben und die Sache zur Neuverhandlung an eine andere Kammer zurückzugeben, hat dieses nun auf Anfrage

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Bundesgerichtshof hebt Urteil gegen elf Neonazi-Schläger im Ballstädt-Prozess auf – Keine Zweifel an der Schuld der Angeklagten, aber anhaltende Straffreiheit – Opferberatung ezra fordert schnellstmöglich neues Verfahren und sieht Verantwortung beim Landgericht Erfurt

Der Bundegerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen die elf Angeklagten des brutalen Neonazi-Überfalls auf eine Kirmesgesellschaft im Februar 2014 aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts

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