„Die Lücke in den Richtlinien für Straf– und Bußgeldverfahren, die schmutzige Deals von Staatsanwaltschaften mit Neonazis zu Lasten von Rechtstaatlichkeit und Betroffenen ermöglicht, muss geschlossen werden“, fordern Opferberatungen und Nebenklagevertreter*innen.
Online Lecture am 31.5.2021 zu den Konsequenzen für die Angegriffenen und den Auswirkungen auf rechtsterroristische Täter*innen am Beispiel von Chemnitz 2018
Seit über sieben Jahren warten die Betroffenen auf eine rechtskräftige Verurteilung der organisierten Neonazis, die die Feier einer Kirmesgesellschaft im Februar 2014 im Gemeindesaal in Ballstädt (Thüringen) überfallen und zehn Männer und Frauen zum Teil schwer verletzt hatten. Mehrere der Betroffenen waren nach dem detailliert geplanten Angriff blutüberströmt, ihr Blut klebte im verwüsteten Saal überall am Boden. Einem Mann wurde durch die Schläger ein halbes Ohr abgerissen.
Nunmehr hat die Staatsanwaltschaft Erfurt mit Billigung des Gerichts den Neonazis im Rahmen einer sogenannten Verständigung angeboten, dass ausschließlich Bewährungsstrafen ausgesprochen werden sollen. 45.000 Menschen hatten mit einer Petition der OMAS GEGEN RECHTS Erfurt gefordert, dass das Justizministerium Thüringen eine Weisung erlässt, um diesen schmutzigen Deal von Staatsanwaltschaften und Neonazis zu Lasten der Betroffenen und des Rechtsstaats zu verhindern.
„Es hätte verhindert werden können, dass hochkriminelle Neonazis, die den Tod der Betroffenen bewusst in Kauf genommen haben, nun mit Bewährungsstrafen davonkommen sollen. Die politischen Verantwortlichen dürfen nicht weiterhin dabei zuschauen, wie Verfahren gegen rechte Gewalttäter*innen zur Tortur für die Betroffen werden und Neonazis einen Freifahrtschein erhalten. Die Staatsanwaltschaften sind eine weisungsgebundene Behörde, die sich in verschiedenen Bereichen an Erlasse durch die zuständige Generalstaatsanwaltschaft zu halten hat. Ein Verweis auf die Unabhängigkeit der Justiz kann man nur als ein bewusst gesetztes Irrlicht deuten, um von der eigenen Verantwortung abzulenken“, erklärt Franz Zobel, Projektkoordinator von ezra, der Beratungsstelle für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Thüringen.
Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft zu Lasten der Betroffenen und zugunsten der Neonazis im Ballstädt-Prozess ist kein Einzelfall. Seit 2 1⁄2 Jahren warten die Betroffenen mehrerer Angriffe auf eine Anklageerhebung durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen eine Gruppe bundesweit organisierter und polizeibekannter Neonazis, die mehrere nicht-rechte und alternative Demonstrant*innen am Rand der rassistischen Mobilisierungen am 1. September 2018 in Chemnitz angriffen und zum Teil erheblich verletzt hatten.
„Das Versprechen einer konsequenten Strafverfolgung bei rechten Gewalttaten läuft in der Realität ins Leere“, kritisiert Nebenklagevertreterin Kristin Pietrzyk aus Jena. „Schmutzige Deals mit den Tätern, lapidare Einstellungen, jahrelanges Liegenlassen der Verfahren, kennzeichnen die derzeitige Praxis der Justiz. Das Vertrauen von Betroffenen in Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit haben die politisch Verantwortlichen verspielt.“
„Der Rechtsstaat lässt die Betroffenen im Stich und die Täter*innen profitieren von der langen Verfahrensdauer“, sagt Robert Kusche, Vorstandsmitglied im VBRG e.V. und Geschäftsführer der Opferberatung SUPPORT der RAA Sachsen e.V.. „Die Täter werden durch die verschleppte Strafverfolgung zu weiterer Gewalt ermutigt, während die Angegriffen über Jahre mit den materiellen und immateriellen Konsequenzen der Gewalttaten belastet sind und oftmals aus Angst vor weiteren Gewalttaten ihren Bewegungsspielraum immer mehr einschränken.“ Es sei Augenwischerei, wenn Politiker*innen nach rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt die ganze „Härte des Rechtsstaats“ beschwören würden, in der Praxis jedoch die Strafverfahren in der Justiz keine Priorität hätten und über Jahre verschleppt würden.
Die Schere zwischen laustarker Anrufung des Rechtsstaats und der Justizpraxis bei der Verfolgung rechter Gewalttaten, zeigt sich bundesweit. Seit genau 12 Monaten warten ein geflüchteter Mann aus Somalia und sein Nebenklagevertreter darauf, dass die Staatsanwaltschaft Stralsund ihnen überhaupt Akteneinsicht gewährt und Anklage erhebt gegen eine Gruppe von fünf polizeibekannten Rechten. Die Männer hatten den Betroffenen am 21.05.2020 nach rassistischen Beleidigungen bewusstlos geschlagen und dann den leblosen Körper des Betroffenen auf eine viel befahrene Straße gezerrt. Nur Dank des beherzten Eingreifens eines Zeugen überlebte der Betroffene den Angriff. Dass die Staatsanwaltschaft Stralsund hier nicht gegen die polizeibekannten Neonazis wegen eines versuchten Tötungsdelikts Haftbefehl beantragt hat, zeigt, wie lapidar und unangemessen die Justiz auch auf schwerste Gewalttaten reagiert.
Die Bundesjustizministerin und die Justizminister*innen der Länder sind im Rahmen der Justizministerkonferenz aufgefordert, endlich die Lücke in den Richtlinien für Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV) zu schließen und dafür zu sorgen, dass Staatsanwaltschaften ohne explizites Einverständnis von Nebenkläger*innen keine schmutzigen Deals mehr mit Neonazi- Gewalttätern machen können. Bis dahin sind die Justizminister*innen der Länder aufgefordert, von ihrer Weisungsbefugnis gegenüber den Staatsanwaltschaften Gebrauch zu machen, und Deals wie im Ballstädt-Prozess zu unterbinden,“ sagt Kristin Pietrzyk.
Um eine Zwischenbilanz von den Auswirkungen auf die Angegriffenen und rechtsterroristische Täter*innen bei verschleppter Strafverfolgung auch bei schweren rechten Gewalttaten mit bun- desweiten Auswirkungen zu ziehen, veranstaltet der VBRG e.V. in Zusammenarbeit mit der RAA Sachsen am Montag, den 31. Mai 2021 von 12 bis 12:30Uhr unter dem Motto „Verschleppte Strafverfolgung und ihre Folgen am Beispiel der rassistischen Mobilisierungen in Chemnitz 2018“ u.a. mit Inputs von Betroffenen, Dr. Kati Lang (Rechtsanwältin und Nebenklagevertrete- rin), André Löscher (Opferberatung Support Chemnitz des RAA Sachsen) und Martin Steinhagen (Journalist und Autor von „Rechter Terror: Der Mord an Walter Lübcke und die Strategie der Ge- walt“).
Es wird in Deutsche Gebärdensprache (DGS) gedolmetscht.
Wir bitten um vorherige Anmeldung bis zum 26.05.2021 unter diesem Link: https://verband-brg.de/online-open-lecture-2/