Urteil nach Brandanschlag auf Geflüchtetenunterkunft in Gehren: Rassistisches Tatmotiv anerkannt – Prozess zeigt Gefahrenpotenzial rechter Normalisierung

Am heutigen Freitag, den 29. Mai 2026, fiel das Urteil in der Hauptverhandlung zum Brandanschlag auf eine Geflüchtetenunterkunft in Gehren (Ilm-Kreis) am 
27. September 2025. 

Die Anklage lautete auf versuchten Mord in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung mit Todesfolge, gefährliche Körperverletzung, versuchte gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung und benannte dabei zudem ein rassistisches, „eindeutig fremdenfeindliches”, Tatmotiv. Die Anklage war durch die herausragende Arbeit der Ermittlungsbehörden unterfüttert worden. Dennoch konnte die Beweisaufnahme nur die Straftatbestände gefährliche Körperverletzung, versuchte gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung bestätigen. Drei Angeklagte wurden als Täter, drei wegen Beihilfe verurteilt. 

„Dass das Gericht von einer ‚eindeutig fremdenfeindlich‘ motivierten Tat spricht, ist ein wichtiges Signal an die Betroffenen rechter Gewalt. Es ist ein wichtiger Schritt zur Anerkennung ihrer Rassismuserfahrungen – jedoch scheint das rassistische Tatmotiv nicht zu einer Strafverschärfung geführt zu haben. Auch blieb das Gericht hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück”, erklärt ezra-Beraterin Franziska Schestak-Haase. „Der Brandanschlag belastet die betroffene Familie bis heute“, führt Schestak-Haase weiter aus. 

Rechtsanwalt und Nebenklagevertreter Philipp Köster gibt in Hinblick auf das Urteil an: „Es ist zu begrüßen, dass das Gericht in seinem Urteil nochmal deutlich gemacht hat, dass hier eine eindeutig fremdenfeindliche Tat vorliegt, bei der eine Verharmlosung völlig unangebracht ist. Angesichts der Feststellungen der Hauptverhandlung war das vernünftigerweise nicht zu leugnen. Hier wurden besonders schutzlose Menschen ausgesucht, die heimtückisch nachts in ihren Betten angegriffen wurden.“

Der hinterhältige Anschlag auf das Zimmer einer dreiköpfigen Familie in einer Geflüchtetenunterkunft im Ilmenauer Ortsteil Gehren versetzte diese in Todesangst. Die Mutter musste mitansehen, wie die Matratze ihrer Tochter brannte. Vor Panik rettete sie sich durch einen Sprung aus dem 2,20 Meter hohen Fenster; dabei verletzte sie sich unter anderem am Kopf, Becken, an der Hand und am Fuß. Eindrücklich schilderte sie in ihrer Zeug*innenaussage vor Gericht wie stark sie bis heute – unter anderem durch Schlaflosigkeit – unter den Folgen der Tat leidet. Auch die Tochter berichtete von Todesangst in der Tatnacht und den Auswirkungen der Tat auf sie. 

Im Verfahren wurde deutlich, dass insbesondere die unmittelbare Reaktion der eingesetzten Security-Angestellten verhinderte, dass der durch eine Feuerwerksbatterie entstandene Brand im Zimmer der schlafenden Familie auf weitere, unter anderem durch eine gehörlose Person bewohnte Zimmer übergriff. Sie brachten alle Bewohnenden der Unterkunft nach draußen, löschten den Brand, leisteten Erste Hilfe, wirkten beruhigend auf die Betroffenen ein und verständigten die Einsatzkräfte. 

Während der zehntägigen Hauptverhandlung stießen Staatsanwaltschaft, verhandelnde Kammer am Landgericht und Nebenklage auf ein soziales Umfeld, in dem extrem rechte Einstellungen unter Jugendlichen, jungen Erwachsenen und ihrem Umfeld weit verbreitet sind. Dabei wurde deutlich, dass die Beschuldigten nicht Teil einer fest organisierten neonazistischen Struktur waren. Gleichwohl ist anzunehmen, dass sie ein gemeinsamer ideologischer Hintergrund verband. In der Beweisaufnahme bestätigten Zeug*innen aus dem sozialen Nahfeld die rechte bis extrem rechte Einstellung der Beschuldigten. Auf der Fahrt zur Tat wurde einschlägige Musik gehört und rassistische Parolen gerufen. Bei diversen Durchsuchungen von Wohnsitzen, Fahrzeugen und Speichermedien wurde zudem weiteres Material mit Bezügen zum Nationalsozialismus gefunden. Hinzu kamen zahlreiche Waffenfunde – darunter Baseballschläger, Taser, Schreckschusswaffen, Schlagstöcke, Messer, Sturmhauben und Schlagschutzhandschuhe, die mehrheitlich auch in Fahrzeugen griffbereit lagen.  

„Der Prozess hat deutlich gemacht, dass schwere rechte Gewalttaten nicht ausschließlich aus festen und organisierten neonazistischen Strukturen heraus entstehen. Vielmehr zeigte sich, wie weit rassistische und rechte Einstellungen sowie die Relativierung neonazistischen Gedankenguts gesellschaftlich normalisiert sind und welches Gefahrenpotenzial entsteht, wenn diese auf eine sinkende Hemmschwelle zur Gewaltanwendung treffen“, erklärt ezra-Beraterin Franziska Schestak-Haase. 

In Hinblick auf die gesunkene Hemmschwelle, massive Gewalt anzuwenden, erinnert die verhandelte Tat zudem an den Angriff an der Technischen Universität Ilmenau am 10. April 2025, bei dem die Täter aus einem Auto heraus Gummigeschosse auf mehrheitlich internationale Studierende abfeuerten.  

Um weitere Taten zu verhindern, braucht es deshalb nicht nur eine konsequente strafrechtliche Verfolgung rechter Gewalt, sondern auch eine gesellschaftliche Auseinandersetzung mit der Verbreitung menschenverachtender Einstellungen sowie konkrete Maßnahmen gegen deren weitere Normalisierung. Nur so können Betroffene vor potenziell tödlichen Angriffen geschützt werden. 

ezra arbeitet in Trägerschaft des re:solut e.V. (Rundum engagiert: solidarische Unterstützung in Thüringen e.V.), einem selbstständigen Werk der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM). Seit April 2011 unterstützt die Beratungsstelle Menschen, die angegriffen werden, weil Täter*innen sie einer von ihnen abgelehnten Personengruppe zuordnen. Zu dem Beratungsangebot zählen u. a. die psychosoziale Beratung, die Suche nach geeigneten Ärzt*innen, Therapeut*innen und Rechtsanwält*innen sowie die Begleitung von Terminen bei Behörden (Polizei, Gericht etc.). 

Gefördert wird die Opferberatungsstelle im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie über das Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit „DenkBunt“. 

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