PM: Nach Urteil zum Angriff auf internationale Studierende in Ilmenau: Opferberatung ezra und Betroffene fordern Anerkennung der rassistischen Dimension der Tat

Mit dem Urteil des Amtsgerichts Arnstadt ist am 10. März 2026 der Strafprozess nach dem Angriff auf mehrere Studierende der Technischen Universität Ilmenau abgeschlossen worden. Angeklagt waren zwei Männer, die sich wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung verantworten mussten, nachdem sie im April 2025 aus einem Auto heraus mit Kunststoffmunition auf Menschen – mehrheitlich internationale Studierende – geschossen und viele von ihnen verletzt hatten. Damit traf der Angriff insbesondere Menschen, die häufig rassistische Zuschreibungen und Diskriminierung erleben.

Langfristige Folgen für direkt Betroffene und internationale Studierende 

Die Opferberatung ezra begleitet mehrere der Betroffenen seit dem Angriff und auch im Verlauf des Strafverfahrens. Für viele von ihnen war der Prozess ein wichtiger Schritt, um ihre Erfahrungen sichtbar zu machen und Anerkennung für das erlittene Unrecht zu erhalten. Sie berichteten mehrheitlich von starken psychischen Belastungen nach der Tat. So vermieden es mehrere, im Dunkeln allein herauszugehen, waren arbeitsunfähig und zweifelten daran, in Deutschland sicher zu sein. Ein Betroffener verließ Ilmenau und zog in eine norddeutsche Stadt. 

„Rechte Taten sind immer auch Botschaftstaten. So hatte der Angriff in Ilmenau nicht nur negative Folgen für die direkt Betroffenen, sondern für einen Großteil der internationalen Studierenden – diese haben durch die Täter die Botschaft erhalten und verstanden: Ihr seid hier nicht sicher“, erklärt ezra-Beraterin Johanna Schäfer.  Eine (nicht-repräsentative) Umfrage des SDS Ilmenau aus dem Oktober 2025 zeigte, dass sich 66 Prozent der internationalen Studierende nach dem Angriff auf dem Campus deutlich weniger sicher fühlten.

Hinweise auf mögliches politisches Tatmotiv

Bereits kurz nach der Tat hatten zahlreiche Betroffene geschildert, dass sie den Angriff als rassistisch motiviert wahrgenommen haben. „Die Täter haben – ausgestattet mit einer Waffe – gezielt den Campus der TU Ilmenau angesteuert und hier mehrere Runden gedreht. Sie haben somit einen Haupttatort gewählt, der dafür bekannt ist, dass sich hier viele internationale Menschen aufhalten“, erklärt ein Betroffener.

Weiterhin führt er aus: „Ich hätte mir gewünscht, dass der Staatsanwalt stärker ein politisches Tatmotiv herausgearbeitet hätte. Auf dieses gab es – neben der Tatortauswahl – mehrere Hinweise: So hat ein Täter kurz vor der Tat ein Video aufgenommen, in dem er sich homofeindlich äußert. Dieses wurde nur auf Antrag der Nebenklage gezeigt. Zudem hat der selbe Täter ein Social Media-Profil sowie ein Wunschkennzeichen, welches Hinweise auf eine rechte Einstellung gibt“. Auch aus Sicht von ezra unterstreichen diese Aspekte, wie wichtig es ist, mögliche rechte und rassistische Tatmotive in solchen Fällen konsequent zu prüfen und die Wahrnehmung der Betroffenen ernst zu nehmen. Zugleich wurde im Verfahren deutlich, dass die Angeklagten nur begrenzt zur weiteren Aufklärung der Tat beitrugen. Der Anwalt eines Täters bezeichnete die Tat als „Furzidee”, eine Formulierung, die den traumatischen Folgen für die Betroffenen nicht gerecht wird. Entschuldigungen der Angeklagten wurden von den Betroffenen nicht als glaubhaft wahr- und somit nicht angenommen.

Einordnung des Urteils aus Sicht der Betroffenen und der Opferberatung ezra 

Auf das Urteil blickt ein weiterer Betroffener enttäuscht: „I am disappointed that the judge did not see the racist motivation. The motive was clearly racism. They were targeting internationals. The Germans that got shot were probably unwanted casualties; they were just caught in the crossfire. But they targeted us, internationals.“[1]

Johanna Schäfer, Beraterin der Opferberatung ezra zum gestrigen Urteil: 

„Wir sehen, dass das Urteil bei den durch ezra begleiteten Betroffenen und ihrem Umfeld gemischte Gefühle hinterlässt. Wir begrüßen, dass die Tat strafrechtlich verfolgt und verurteilt wurde. Gleichzeitig hätten wir uns eine klarere Anerkennung der rassistischen Dimension der Tat gewünscht.

Die betroffenen internationalen Studierenden haben von Beginn an geschildert, dass sie den Angriff als rassistisch motiviert erlebt haben. Diese Wahrnehmung ist für sie bis heute prägend und wirkt weiterhin nach. Dies geht über individuelle Traumafolgen hinaus, weil die Betroffenen Rassismus strukturell immer wieder erleben und somit immer wieder mit den Tatfolgen konfrontiert sind.“

Sie führt weiterhin aus: „Eine klare Benennung der rassistischen Tatdimension wäre ein wichtiges Signal an die Betroffenen gewesen. Sie hätte gezeigt, dass ihre Erfahrungen ernst genommen und gesellschaftlich anerkannt werden – auch dann, wenn Rassismus im juristischen Sinne letztlich nicht als strafverschärfendes Motiv bewertet wird.“

Die beiden Täter wurden zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und sechs Monaten – ausgesetzt zur Bewährung auf drei Jahre – verurteilt. Zudem erhielten sie die Auflage, Geldzahlungen an den ASB und einen Sporthilfe Verein zu leisten. „Ich hätte mir gewünscht, dass die Täter das Geld an Einrichtungen im Bereich politischer Bildungsarbeit oder Antirassismus zahlen müssen – dies wäre ein Zeichen der Anerkennung in Richtung von uns als Betroffenen gewesen und hätte den Tätern gegebenenfalls auch mehr ‘weh getan’“, ordnet ein Betroffener abschließend ein.

Für Rückfragen steht Ihnen Johanna Schäfer, Beraterin bei ezra, gern zur Verfügung. Sie erreichen sie unter johanna.schaefer[at]ezra.de.

Weiterführender Link: 

SDS Ilmenau. Umfrage unter Studierenden der TU Ilemanu bezüglich ihres Sicherheitsgefühls nach dem Angriff auf dem Campus: https://www.instagram.com/sds.ilmenau/p/DQPNtdkjcIu?img_index=4

ezra arbeitet in Trägerschaft des re:solut e.V. (Rundum engagiert: solidarische Unterstützung in Thüringen e.V.), einem selbstständigen Werk der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM). Seit April 2011 unterstützt die Beratungsstelle Menschen, die angegriffen werden, weil Täter*innen sie einer von ihnen abgelehnten Personengruppe zuordnen. Zu dem Beratungsangebot zählen u. a. die psychosoziale Beratung, die Suche nach geeigneten Ärzt*innen, Therapeut*innen und Rechtsanwält*innen  sowie die Begleitung von Terminen bei Behörden (Polizei, Gericht etc.). 

Gefördert wird die Opferberatungsstelle im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie über das Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit „DenkBunt“. 

Die Veröffentlichung stellt keine Meinungsäußerung des TMSGAF oder des BMBFSFJ dar. Für inhaltliche Aussagen und Meinungsäußerungen tragen die Publizierenden dieser Veröffentlichung die Verantwortung. 


[1] Deutsche Übersetzung: „Ich bin enttäuscht, dass der Richter die rassistische Motivation nicht gesehen hat. Das Motiv war eindeutig Rassismus. Sie [die Täter] haben gezielt internationale Studierende angegriffen. Die Deutschen, die getroffen wurden, waren wahrscheinlich nicht beabsichtigte Opfer – sie sind einfach ins Kreuzfeuer geraten. Aber das Ziel waren wir, die Internationals.“