PM: Urteil zu „Knockout 51“: Erneute Verharmlosung organisierter rechter Gewalt ist ein fatales Signal an Betroffene und weitere (potenzielle) Täter 

Im zweiten Verfahren gegen die Neonazi-Gruppierung „Knockout 51“ ist heute vor dem Oberlandesgericht Jena ein Urteil gefällt worden. Seit April 2025 wurde gegen Kevin N. als Rädelsführer, Marvin W. als Mitglied und Patrick Wieschke („Die Heimat“) als Unterstützer verhandelt. Die Strafen fielen gering aus: Kevin N. 2 Jahre, 9 Monate; Marvin W. 2 Jahre (ausgesetzt zur Bewährung) und Patrick Wieschke 1 Jahr und zwei Monate (ausgesetzt zur Bewährung). Das Gericht erkennt „Knockout 51“ als eine kriminelle Vereinigung an, folgt aber nicht der Anklage der Generalbundesanwaltschaft (GBA) in Hinblick auf eine terroristische Vereinigung. Auch im Strafmaß bleibt das Gericht weit hinter den Forderungen der GBA zurück.  

„Die rechte Gewalt von „Knockout 51“ wird erneut nicht als das benannt, was sie ist: politisch motivierter, rechter Terror, der potenziell tödlich ist. Damit folgt das Gericht dem Selbstverharmlosungs-Narrativ der Neonazis, unterschätzt die Gefahr, die von „Knockout 51“ ausgeht und schützt (potenziell) Betroffene rechter Gewalt nicht ausreichend“, erklärt ezra-Beraterin Theresa Lauß.  

Kritisch bewertet ezra zudem, dass die Perspektiven der Betroffenen auch im zweiten Verfahren zu wenig berücksichtigt wurden. Ihre individuellen Erfahrungen von gezielter Einschüchterung, Bedrohung und körperlicher Gewalt durch Mitglieder von „Knockout 51“ und deren Vorläuferorganisationen sind zentral für das Verständnis der Taten, der dahinterliegenden neonazistischen Ideologie und ihrer gesamtgesellschaftlichen Wirkung. Stattdessen wurden Geschädigte, die als Zeug*innengeladen wurden, von den Verteidigern der angeklagten Neonazis diffamiert und ihnen eine Mitschuld für die Angriffe auf sie zugeschrieben.  

Für alle Betroffenen, die jahrelang unter dem rechten Terror der Mitglieder von „Knockout 51“ litten, ist dies ein Schlag ins Gesicht. Dieser wird verstärkt, wenn das Gericht geäußerte Tötungsfantasien der Neonazis nicht ernst nimmt, weil diese dabei lachen. Dies steht zudem im Widerspruch dazu, dass Leon R. an einer halbautomatischen Waffe mithilfe eines 3D-Druckers arbeitete und dass mehrere Mitglieder von „Knockout 51“ an Schießtrainings in Tschechien teilnahmen”, so Lauß weiter. 

Darüber hinaus wurde im Verfahren auch die Einbindung der Gruppe in breitere extrem rechte Strukturen thematisiert. So soll Kevin N. ein gemeinsames Hausprojekt mit „Kontrakultur Erfurt“ (Ableger der extrem rechten „Identitären Bewegung“) und der „Jungen Alternative“ (ehemalige Jugendorganisation der AfD) geplant haben. Kevin N.s Verteidigungsstrategie war es u. a., sich auf die vermeintliche Gewaltlosigkeit der extrem rechten „Identitären Bewegung“ zu beziehen. Weiterhin sollen in Wieschkes Fliedervolkshaus (Waffen-)Schulungen und Trainings von „Knockout 51“ stattgefunden haben. Diese Aspekte unterstreichen, dass es sich nicht um isolierte Taten handelt, sondern um organisierte Strukturen mit Kontinuität.  

Es ist nicht damit zu rechnen, dass die von „Knockout 51“ ausgehende Gefahr mit dem Urteil gebannt ist. Entscheidend wird es vielmehr sein, die menschenverachtende Ideologie rechter Gewalt konsequent einzuordnen, die Perspektiven der Betroffenen ernsthaft anzuerkennen und die dahinterstehenden Netzwerke nachhaltig in den Blick zu nehmen. Nur so wird die organisierte und potenziell tödliche Neonazi-Gewalt nicht weiter verharmlost und ihre strukturelle Dimension sichtbar gemacht. Dies ist insbesondere in Zeiten einer zunehmenden Vernetzung extrem junger und gewaltbereiter Neonazis zwingend geboten. Eine Chance dafür bietet das noch laufende Ermittlungsverfahren gegen weitere Mitglieder und Unterstützer von „Knockout 51“. 

Für Rückfragen erreichen Sie Theresa Lauß per Mail an theresa.lauss[at]ezra.de.  

Eine ausführliche Dokumentation des Prozesses finden Sie hier: https://prozessdoku-thueringen.de/ 

Eine vorangegangene Pressemitteilung zur Einordnung der Aussage des Angeklagten Kevin N. finden Sie hier https://ezra.de/pressemitteilung-knockout-51-prozess-ezra-fordert-kritische-auseinandersetzung-mit-ideologie-der-extrem-rechten-gewalt-der-neonazis/ 

ezra arbeitet in Trägerschaft des re:solut e.V. (Rundum engagiert: solidarische Unterstützung in Thüringen e.V.), einem selbstständigen Werk der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM). Seit April 2011 unterstützt die Beratungsstelle Menschen, die angegriffen werden, weil Täter*innen sie einer von ihnen abgelehnten Personengruppe zuordnen. Zu dem Beratungsangebot zählen u. a. die psychosoziale Beratung, die Suche nach geeigneten Ärzt*innen, Therapeut*innen und Rechtsanwält*innen sowie die Begleitung von Terminen bei Behörden (Polizei, Gericht etc.).  

Gefördert wird die Opferberatungsstelle im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie über das Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit „DenkBunt“.  

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