Am Mittwoch, den 22. April 2026, beginnt vor dem Landgericht Erfurt die Hauptverhandlung wegen eines Brandanschlags auf eine Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete in Gehren, einem Ortsteil von Ilmenau. In der Nacht zum 27. September 2025 wurde zunächst die Fensterscheibe des Zimmers einer dreiköpfigen Familie eingeschlagen und anschließend ein Brandsatz in den Raum geworfen.
Die Familie konnte sich durch einen Sprung aus dem Fenster vor dem Brand retten, wobei sich die Mutter verletzte. Die Folgen des Anschlags wirken bis heute nach, wie die Familie erklärt:
„Der Brandanschlag hat unser Leben verändert. Es hat sich wie Krieg angefühlt. Wir fühlen uns seitdem nicht mehr sicher und haben Angst, dass dies nochmal passieren könnte. Am Abend einzuschlafen, durchzuschlafen, ist jeden Tag eine Herausforderung. Wir sind sehr froh, dass wir noch am Leben sind, dass wir unser Brot noch essen können. Was passiert ist, kann nicht ungeschehen gemacht werden.“
Laut Anklage sind sechs junge Männer beschuldigt. Drei von ihnen müssen sich unter anderem wegen versuchten Mordes verantworten, drei weitere wegen Beihilfe. Die betroffene Familie tritt im Verfahren als Nebenklägerin auf.
Die Betroffenenberatung ezra begleitet und unterstützt die Familie seit dem Anschlag. Die zuständige ezra-Beraterin Franziska Schestak-Haase erklärt:
„Rechte Angriffe wie dieser führen häufig zu massiven und langfristigen Belastungen für die Betroffenen. Viele Betroffene beschäftigt die Frage nach dem ‚Warum?‘. Auf Grund der umfangreichen Ermittlungen könnte in diesem Fall das Strafverfahren Antworten darauf liefern.“
Weiterhin führt die ezra-Beraterin aus:
„Dass Tatverdächtige identifiziert, Durchsuchungen durchgeführt und schließlich Anklage – auch in Hinblick auf ein rassistisches (“ausländerfeindliches”) Tatmotiv – erhoben werden konnte, ist für die Betroffenen von großer Bedeutung. Wir hoffen, dass das Gerichtsverfahren zeigen wird, dass rechte Gewalt konsequent verfolgt werden kann. Dies würde dazu beitragen, das Vertrauen in staatliches Handeln zu stärken.“
Für die betroffene Familie ist das Verfahren ein wichtiger Schritt der Aufarbeitung. Gleichzeitig bleibt entscheidend, dass ihre Perspektive im Prozess gehört und berücksichtigt wird und dass ihre Sicherheit langfristig gewährleistet ist.
Für Rückfragen erreichen Sie Franziska Schestak-Haase, ezra-Beraterin per Mail an franziska.schestak-haase[at]ezra.de.
ezra arbeitet in Trägerschaft des re:solut e.V. (Rundum engagiert: solidarische Unterstützung in Thüringen e.V.), einem selbstständigen Werk der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM). Seit April 2011 unterstützt die Beratungsstelle Menschen, die angegriffen werden, weil Täter*innen sie einer von ihnen abgelehnten Personengruppe zuordnen. Zu dem Beratungsangebot zählen u. a. die psychosoziale Beratung, die Suche nach geeigneten Ärzt*innen, Therapeut*innen und Rechtsanwält*innen sowie die Begleitung von Terminen bei Behörden (Polizei, Gericht etc.).
Gefördert wird die Opferberatungsstelle im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie über das Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit „DenkBunt“.
Die Veröffentlichung stellt keine Meinungsäußerung des TMSGAF oder des BMBFSFJ dar. Für inhaltliche Aussagen und Meinungsäußerungen tragen die Publizierenden dieser Veröffentlichung die Verantwortung.



