Veranstaltung: Keine Todesopfer rechter Gewalt seit 1990 in Erfurt?

Gespräch zum Mord an Hartmut Balzke

Am 25. Januar 2003 greift ein Neonazi in Erfurt den 48-jährigen Hartmut Balzke und einen jungen Punk brutal an. Beide erleiden schwere Kopfverletzungen. Hartmut Balzke stirbt an den Folgen zwei Tage später im Krankenhaus. Obwohl der Täter, der schnell ermittelt wird, wegen einschlägiger Delikte wie Körperverletzungen und dem Zeigen des Hitlergrußes, zur Tatzeit unter Bewährung steht, wird er nicht in Untersuchungshaft genommen. Mehr als fünf Jahre vergehen bis die Hauptverhandlung am Landgericht Erfurt im März 2008 eröffnet wird. In der Pressemitteilung zur Urteilsverkündung im Juni 2008 sagt eine Sprecherin der Mobilen Opferberatung: „Hartmut Balzke und der überlebende Nebenkläger sind von der Thüringer Justiz wie Opfer zweiter Klasse behandelt worden. Viel zu lange schon werden in Thüringen das Ausmaß und die Folgen rechter Gewalt ignoriert und verharmlost und die Opfer damit alleine gelassen.“
Von staatlichen Stellen ist in Thüringen seit 1990 nur ein Todesopfer rechter Gewalt anerkannt. Hartmut Balzke zählt nicht dazu. Die Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt kritisieren die Bagatellisierung rechter Gewalt durch Polizei, Justiz und Politik in Deutschland und schätzen ein, dass es sich dabei längst nicht mehr um Einzelfälle, sondern um ein strukturelles Problem handelt.

Heike Kleffner moderiert das Gespräch bei Radio F.R.E.I. Sie ist Geschäftsführerin des Verbandes der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG) und beschäftigt sich seit vielen Jahren intensiv mit dem Thema. Ihre Gesprächspartner*innen sind Sebastian Scharmer, der das überlebende Opfer als Nebenklagevertreter im Prozess vertrat, Katharina König – Preuss, MdL der Landtagsfraktion der LINKEN und Mitglied im NSU-Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtags und Christina Büttner von ezra, der Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Thüringen in Trägerschaft der EKM.

Eine Veranstaltung von ezra und dem Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V. (VBRG)

Entsprechend § 6 Abs. 1 VersG sind Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, von der Veranstaltung ausgeschlossen.