Bundesgerichtshof hebt Urteil gegen elf Neonazi-Schläger im Ballstädt-Prozess auf – Keine Zweifel an der Schuld der Angeklagten, aber anhaltende Straffreiheit – Opferberatung ezra fordert schnellstmöglich neues Verfahren und sieht Verantwortung beim Landgericht Erfurt

Der Bundegerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen die elf Angeklagten des brutalen Neonazi-Überfalls auf eine Kirmesgesellschaft im Februar 2014 aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts Erfurt zurückverwiesen. Damit bleiben die Täter*innen seit nunmehr sechs Jahren straffrei. Bei dem Angriff erlitten zehn Menschen zum Teil schwere Verletzungen. Der BGH zweifelt in seiner Entscheidung nicht an der Täterschaft der elf Verurteilten, sondern hat das Urteil wegen Formfehlern aufgehoben.

„Nach über sechs Jahren können die Betroffenen immer noch nicht abschließen und müssen die Belastungen eines Gerichtsverfahrens erneut ertragen. Die Angst vor den Täter*innen bleibt. Diese wohnen zum Teil in direkter Nachbarschaft. Die Enttäuschung über die Justiz ist groß“, kritisiert Robert Friedrich, Berater von ezra. „Die Angegriffenen fühlen sich vom Rechtsstaat alleine gelassen.“ Im ersten Prozess, der nach eineinhalb Jahren Dauer am 24. Mai 2017 am Landgericht Erfurt mit Verurteilungen von elf Angeklagten zu Haftstrafen zwischen 26 Monaten und dreieinhalb Jahren und einer Bewährungsstrafe endete, waren die Betroffenen mit 15 Angeklagten konfrontiert, die tief in der organisierten, militanten Neonazi-Szene verwurzelt sind und selbstbewusst und bedrohlich auftraten. Hinzu kam eine kontinuierliche Täter-Opfer-Umkehr durch die Neonazi-Verteidiger, die zum großen Teil bekannte Szene-Anwälte sind.

Die Verantwortung für die Aufhebung des Urteils sieht Friedrich zuallererst beim Landgericht Erfurt: „Das Landgericht Erfurt hat es nicht geschafft, nach einem kostenintensiven Großverfahren ein rechtlich sauberes Urteil zu formulieren.“ Ausschlaggebend für den Beschluss des BGHs waren im Wesentlichen handwerkliche Fehler des Landgerichts bei der Erstellung des schriftlichen Urteils. „Die bisherige Straffreiheit der Täter bleibt insbesondere für die Betroffenen absolut unverständlich, weil auch der Bundesgerichtshof an deren Schuld keine Zweifel hat. Aber auch der BGH muss sich fragen lassen, warum die Richter fast drei Jahre brauchten, um einen Beschluss zu fassen“, sagt Friedrich.

Das Signal an die Täter*innen und darüber hinaus an die gesamte Neonazi-Szene ist fatal. Deswegen fordert Friedrich abschließend, „dass das Landgericht Erfurt nach diesem schwerwiegenden Fehler, dessen Folgen vor allem die Betroffenen zu spüren bekommen, alles möglich macht, dass spätestens im Herbst 2020 ein neues Verfahren beginnt, um die Täter*innen endlich rechtssicher zur Rechenschaft zu ziehen.“

ezra arbeitet in Trägerschaft der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM). Seit April 2011 unterstützt die Beratungsstelle Menschen, die angegriffen werden, weil Täter*innen sie einer von ihnen abgelehnten Personengruppe zuordnen. Finanziert wird die Opferberatungsstelle über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und das Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit „DenkBunt“.