Am Abend des 13. Juli 2012 provozierte eine Gruppe Rechtsradikaler die Besucher der Ausstellungseröffnung miss painting mit Naziparolen und „Sieg Heil“-Rufen. Von Veranstalterseite wurde sofort die Polizei über die antisemitischen, verfassungsfeindlichen Handlungen informiert und die Personen des Ortes verwiesen. Diese griffen jedoch die Besucher und Betreiber des Kunsthauses mit unbeschreiblicher Brutalität an. Der Galerist wurde von mehreren Personen zusammengeschlagen und ihm das Nasenbein gebrochen, der Galeristin eine volle Bierflasche auf dem Kopf zerschmettert. Eine auf dem Heimweg befindliche Besucherin wurde im Beisein ihres Kindes mit dem Kopf wiederholt auf die Kühlerhaube eines parkenden Autos geschlagen, sowie weitere Besucher durch Schläge und Flaschen verletzt. Die später eintreffende Polizei nahm die Verfolgung der geflohenen Täter auf. Dabei kam es zu einer erneuten Eskalation und einem Angriff, wobei eine Polizeibeamtin schwer verletzt wurde. Sie ist bis zum heutigen Tage nur bedingt arbeitsfähig und klagt über physische und psychische Beeinträchtigungen.
Zwei Jahre später wurden in dem mehrtägigen Hauptprozess gegen die Angeklagten Bewährungsstrafen sowie gegen den Haupttäter P. Voigt eine Gefängnisstrafe ausgesprochen. Gegen das Urteil ging er in Berufung. Im heutigen Berufungsverfahren vor dem Landgericht Erfurt wurde für den 25-jährigen Voigt statt der Jugendstrafe von zwei Jahren und drei Monaten nun das Strafmaß verringert und eine Bewährungsstrafe von vier Jahren festgesetzt. Zudem muss er 200 gemeinnützige Stunden in einer Flüchtlingsunterkunft ableisten.
Das Gericht begründete das Urteil u.a. damit, keine rechte Motivation zum Tatzeitpunkt erkennen zu können und argumentierte: „Wenn Ali Baba und die 40 Räuber gekommen wären, hätte sich der Angeklagte auch ihnen angeschlossen. Eine rechte Überzeugung wäre ihm nicht nachzuweisen, er hätte überhaupt keine Überzeugung.“ Diese Argumentation ist umso unverständlicher, da der Angeklagte selbst zum heutigen Prozess-Auftakt von einer Abkehr aus der rechten Szene berichtete und dass er sich am Aussteigerprogramm bei EXIT beteiligen will.
Dieses Urteil stieß auf Unverständnis seitens der Staatsanwaltschaft und den Anwälten der Nebenkläger, die für eine Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und drei Monaten plädiert hatten.