PM: Prozess nach Angriff auf Studierende der TU Ilmenau startet im März – Opferberatung ezra fordert konsequente Prüfung eines rassistischen Tatmotivs 

Nach den Schüssen mit Gummigeschossen auf Studierende der Technischen Universität Ilmenau am 10. April 2025 beginnt im März der Strafprozess vor dem Amtsgericht Arnstadt. Die Hauptverhandlung ist für den 3. und 10. März 2026 angesetzt. Angeklagt sind zwei Männer, die sich wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung in sechs Fällen verantworten müssen.

Betroffene und Zeug*innen berichten, dass die Angeklagten in den Abendstunden des 10. April 2025 aus einem Auto heraus mit Kunststoffmunition auf Studierende geschossen haben. Dies ereignete sich an verschiedenen Orten am Campus der TU Ilmenau. Mehrere Menschen wurden dabei verletzt. Nach übereinstimmenden Augenzeug*innenberichten richteten sich die Angriffe gezielt gegen internationale Studierende. Diese bilden die Mehrzahl der Betroffenen. Zudem berichtet ein weißer deutscher Studierender, dass er verschont wurde, während ausländische Studierende gezielt beschossen wurden.

Die Opferberatung ezra begleitet und unterstützt mehrere Betroffene der Tat im Ermittlungsverfahren und weist auf die besondere Bedeutung der juristischen Einordnung der Taten hin.

ezra-Beraterin Johanna Schäfer: „Vor dem Hintergrund der Tatabläufe und der Zeug*innenaussagen ist es dringend geboten, ein rassistisches Tatmotiv sorgfältig zu prüfen. Eine solche Einordnung wäre ein wichtiges Signal an die Betroffenen, dass ihre Erfahrungen ernst genommen werden. Zudem kann eine rassistische Motivation strafverschärfend wirken und ist daher für eine angemessene rechtliche Bewertung zentral.“

Für die Betroffenen stellen die Angriffe bis heute eine große Belastung dar – körperlich wie psychisch. Viele von ihnen erleben den anstehenden Prozess als wichtigen Schritt, um Anerkennung des erlittenen Unrechts zu erfahren.

So gibt ein Betroffener des Angriffs an: „In diesem Fall geht es nicht nur darum, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, sondern auch darum zu bekräftigen, dass Rassismus, Einschüchterung und Gewalt in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Ich hoffe, dass das rechtliche Verfahren zu einer gerechten Entscheidung führt, die den verursachten emotionalen wie auch körperlichen Schaden anerkennt und angemessene rechtliche sowie finanzielle Wiedergutmachung bietet.“ 

Ein weiterer Betroffener erklärt: „Ich wünsche mir vor allem, dass die Stimmen von uns Betroffenen gehört und ernst genommen werden. Es war schmerzhaft für mich zu erfahren, wie einige Personen versucht haben, die Aussagen und Erlebnisse von uns Betroffenen zu diskreditieren oder herunterzuspielen. Doch zum Glück gab und gibt es viel Solidarität und Unterstützung aus der Zivilgesellschaft.“

Einige der Betroffenen werden vor Gericht als Nebenkläger*innen auftreten. 

Die dadurch anfallenden Kosten sind häufig ein Hinderungsgrund für Betroffene, diese Möglichkeit wahrzunehmen. Deshalb hat ezra gemeinsam mit Betroffenen eine Spendenkampagne auf Betterplace gestartet, welche u. a. die Finanzierung der anwaltlichen Vertretung gewährleisten soll. Mehr Informationen: https://www.betterplace.org/de/projects/168910

Für Rückfragen steht Ihnen Johanna Schäfer, Beraterin bei ezra, gern zur Verfügung. Sie erreichen sie unter johanna.schaefer@ezra.de.

ezra arbeitet in Trägerschaft des re:solut e.V. (Rundum engagiert: solidarische Unterstützung in Thüringen e.V.), einem selbstständigen Werk der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM). Seit April 2011 unterstützt die Beratungsstelle Menschen, die angegriffen werden, weil Täter*innen sie einer von ihnen abgelehnten Personengruppe zuordnen. Zu dem Beratungsangebot zählen u. a. die psychosoziale Beratung, die Suche nach geeigneten Ärzt*innen, Therapeut*innen und Rechtsanwält*innen sowie die Begleitung von Terminen bei Behörden (Polizei, Gericht etc.). 

Gefördert wird die Opferberatungsstelle im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie über das Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit „DenkBunt“. 

Die Veröffentlichung stellt keine Meinungsäußerung des TMSGAF oder des BMBFSFJ dar. Für inhaltliche Aussagen und Meinungsäußerungen tragen die Publizierenden dieser Veröffentlichung die Verantwortung.