In Reaktion auf die Mitteilung des Thüringer Ministeriums für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung über den Abschluss des wissenschaftlichen Gutachtens über Todesopfer rechter Gewalt in Thüringen seit 1990 und die Übergabe dessen an das beauftragende Landesparlament, erklärt ezra-Beraterin Franziska Schestak-Haase:
„Wir begrüßen die Veröffentlichung und Übergabe des Gutachtens an den Thüringer Landtag ausdrücklich. Damit erfüllt sich nicht nur ein parlamentarischer Auftrag, sondern auch eine langjährige zivilgesellschaftliche Forderung. Mit den Ergebnissen sollte einer zeitnahen staatlichen Anerkennung der vom Gutachten empfohlenen Todesfälle als Todesopfer rechter Gewalt nichts mehr im Weg stehen. Eine Anerkennung tilgt nicht den Schmerz über den Verlust von geliebten Menschen, kann jedoch ein Teil einer Antwort auf Fragen bezüglich Aufklärung bedeuten und individuell Entlastung schaffen.“
Die ezra-Beraterin führt weiter aus:
„Als konkreten nächsten Schritt fordern wir die staatliche Anerkennung der eingeordneten Todesfälle bis Ende des Jahres 2025. Nahe Angehörige erhalten dadurch die Möglichkeit, Härteleistungen beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Wir bieten dafür unsere Expertise und Unterstützung an. Diese Leistungen ersetzen keinen geliebten Menschen– aber sie können Erleichterung verschaffen. Wir ermutigen Angehörige, dies wahrzunehmen. Der Freistaat Thüringen übernimmt mit der Anerkennung gesellschaftliche Verantwortung für die rechten Gewalttaten, Tötungen und Morde – sie ist ein Ausdruck von Solidarität mit den Hinterbliebenen und den Betroffenen rechter Gewalt.“
Besonderer Dank gilt dem engagierten Forschenden-Team der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin in Kooperation mit dem Moses-Mendelssohn-Zentrum (Universität Potsdam) unter Leitung von Prof. Dr. Christoph Kopke und dem beratenden Beirat, welcher sowohl zivilgesellschaftliche als auch behördliche Perspektiven zusammengebracht und diskutiert hat. Wir danken zu dem allen zivilgesellschaftlichen Akteur*innen, die sich über viele Jahre für diese Anerkennung eingesetzt haben.
Das Gutachten der Forscher*innen empfiehlt die Anerkennung von folgenden Personen als Todesopfer rechter Gewalt:
Heinz Mädel (Erfurt, 1990), Ireneusz Szyderski (Erfurt-Stotternheim, 1992), Karl Sidon (Arnstadt, 1993), Rolf Baginski (Nordhausen, 1997), Jana G. (Saalfeld, 1998), Axel Urbanietz (Bad Blankenburg, 2001), Hartmut Balzke (Erfurt, 2003), Oleg Valger (Gera, 2004), Klaus-Peter Kühn (Suhl, 2012), Mario K. (Altenburg, 2020).
Folgende Personen werden von ezra darüberhinausgehend als Verdachtsfälle geführt:
Mario Jödecke (Schlotheim, 1993) und Sandro Beyer (Sondershausen, 1993).
Für Rückfragen erreichen Sie Franziska Schestak-Haase, ezra-Beraterin per Mail an franziska.schestak-haase@ezra.de.
ezra arbeitet in Trägerschaft des re:solut e.V. (Rundum engagiert: solidarische Unterstützung in Thüringen e.V.), einem selbstständigen Werk der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM). Seit April 2011 unterstützt die Beratungsstelle Menschen, die angegriffen werden, weil Täter*innen sie einer von ihnen abgelehnten Personengruppe zuordnen. Finanziert wird die Opferberatungsstelle über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und das Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit „DenkBunt“.
Die Veröffentlichung stellt keine Meinungsäußerung des TMSGAF oder des BMBFSFJ dar. Für inhaltliche Aussagen und Meinungsäußerungen tragen die Publizierenden dieser Veröffentlichung die Verantwortung.



