Zum Beginn der Neuverhandlung im Ballstädt-Prozess erklärt eine Betroffene des brutalen Neonazi-Angriffs: „Es ist absolut unverständlich, dass die Täter:innen damit überhaupt noch auf freiem Fuß sein können.“

Heute beginnt die notwendig gewordene Neuverhandlung im Prozess zum gezielten, koordinierten und brutalen Neonazi-Angriff auf eine Feier einer Kirmesgesellschaft im Februar 2014 in Ballstädt. Bei diesem wurden zehn Menschen zum

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OMAS GEGEN RECHTS Erfurt unterstützen Betroffene des brutalen Neonazi-Überfalls in Ballstädt mit Petition gegen einen Deal der Staatsanwaltschaft mit den rechtsextremen Tätern

Im Jahr 2014 überfielen Rechtsradikale die Feier der Kirmesgesellschaft in Ballstädt. Sie hinterließen Verletzte, einen teilweise zerstörten Gemeindesaal und vor allem eine belastete Dorfgemeinschaft, die sich nicht geschützt fühlt. Die

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Neonazi-Schläger von Ballstädt in organisierte Kriminalität verstrickt: Landgericht Erfurt muss das im weiteren Verfahren berücksichtigen und dieses endlich zum Abschluss bringen

Am 26. Februar 2021 kam es in Thüringen, Hessen und Sachsen-Anhalt zu großangelegten Razzien und Festnahmen gegen die Neonazi-Gruppierung „Turonen / Garde 20“, der Drogengeschäfte, Waffenhandel und Geldwäsche vorgeworfen wird.

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Opferberatung ezra appelliert an Verantwortung des Landgerichts Erfurt gegenüber den Betroffenen des brutalen Neonazi-Überfalls im Februar 2014 in Ballstädt: „Dieser Verantwortung kommt es nicht nach, wenn es die selbstverschuldete Neuverhandlung in das nächste Jahr verzögert“

Nach der Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs im sogenannten Ballstädt-Verfahren, das Urteil des Landgerichts Erfurt vollumfänglich aufzuheben und die Sache zur Neuverhandlung an eine andere Kammer zurückzugeben, hat dieses nun auf Anfrage

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Bundesgerichtshof hebt Urteil gegen elf Neonazi-Schläger im Ballstädt-Prozess auf – Keine Zweifel an der Schuld der Angeklagten, aber anhaltende Straffreiheit – Opferberatung ezra fordert schnellstmöglich neues Verfahren und sieht Verantwortung beim Landgericht Erfurt

Der Bundegerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen die elf Angeklagten des brutalen Neonazi-Überfalls auf eine Kirmesgesellschaft im Februar 2014 aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts

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